01.10.2020 Tiefenbegegnungen in historischen Gemäuern 2


Tiefenbegegnungen 2

„Tiefen“ und „Beethoven“: Zwei Begriffe, die sich mit Musik verschmelzen lassen. Musik, als universale Sprache, die Tiefgründiges ausdrücken kann und all das, was Worte nicht umschreiben können.Welcher Komponist eignet sich besser als Ludwig van Beethoven, um diese Tiefe zu zeigen? 

Beginnen wird das ca. 1 stündige Konzert mit dem 1. Satz aus Beethovens Sonate Nr.7 für Violine und Klavier. Doch schon im zweiten Stück wechselt der Stil mit Johannes Brahms und dem Ungarischen Tanz Nr.5, gefolgt von Henry Wieniawskis „Variationen über ein Thema“, das zu den schwersten Stücken der Violinliteratur gehört. Nach diesem Werk erfolgt ein regelrechter Stilbruch und es wird Ravels „Blues“ zu hören sein. Das Konzert endet mit der Sonate Nr.3 von Edward Grieg, die nicht nur durch die dunklen und unendlich langen Nächten in Norwegen geprägt wurde, sondern auch durch seine neue Liebe zu einer Geigerin.

Einmal mehr durch die besonderen, pandemiebedingten Umstände bietet dieses von wirKsam e.V. – Kunst- und Kreativnetzwerk Kevelaer und Umgebung und mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse am Niederrhein veranstaltete Konzert, in der Intimität dreier besonderer DenkMal-Orte der Region, eine sehr private Atmosphäre. Eine Art „Tiefenbegegnung“ zwischen den Zuhörern, der jungen Straelener Violinistin Lea Brückner und dem Pianisten Roman Salyutov.

Das Konzert ist gefördert durch des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW als Teil der Muziek Biennale 2020.

Corona-Hinweise:

Konzertbesuch ausschließlich mit vorheriger Reservierung und Angaben von Name und Kontaktdaten aller Besucher über folgende Email Adresse: ticketreservierung@gmx.de.

Das Mitbringen und Tragen einer Maske, die Mund und Nase bedeckt, ist verpflichtend. Die Maske darf nur auf dem zugeteilten Sitzplatz abgenommen werden. Beim Eintreten und Verlassen des Veranstaltungsraumes sind die Hände zu desinfizieren. Des weiteren ist ein Abstand zu anderen Gästen von 1,50m einzuhalten. Außerdem gelten alle weiteren Verhaltensregeln der Coronaschutzverordnung, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuell sind. Sollten Sie Erkältungssymptome zeigen besuchen Sie die Veranstaltung bitte nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei eindeutigen Symptomen wie starkem Husten gegebenenfalls der Person den Eintritt nicht zu gewähren.